Infos, Überblick – Kostenübernahme IVF:

Hier finden Sie in Kurzform Infos rund um das Thema “IVF, Kinderwunschbehandlung – Kostenübernahme für Sterilitätsbehandlung” nach den unterschiedlichen Versicherungsbereichen:

  • PKV
  • GKV
  • Beamte, öffentlicher Dienst – Beihilfe
  • Soldaten, Polizisten beim Bundesgrenzschutz – Heilfürsorge

Bitte beachten Sie, dass jeder Fall anders ist und daher verallgemeinerte Aussagen nicht oder jedenfalls nicht “1 : 1″ übetrtragbar sind. Individuelle Beratung im streitigen Einzelfall ist unverzichtbar! – Das gilt ganz besonders für Fälle, die “nicht ins Schema passen”, wie z.B. die nachfolgenden Beispiele zu:

  • Problemfälle – unterschiedlicher Versicherungsstatus innerhalb des Paars
  • Probelmfälle – beidseitige oder unklare Sterilitätsursachen innerhalb des Paars und Gewichtung der Ursachenanteile
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Geschrieben in Kostenübernahme IVF Infos

Die verschiedenen Rechtsbereiche – Überblick

Es gibt nicht die Krankenversicherung sondern verschiedene Versicherungsarten: …. Entsprechend muss bei den Rechtsgrundlagen für das Leistungsrecht der IVF-Behandlung zwischen den unterschiedlichen Versicherungsbereichen differenziert werden:

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Soldaten und Soldatinnen, Polizisten beim Bundesgrenzschutz:

Freie Heilfürsorge:  Soldaten und Polizisten im Bundesgrenzschutz ist freie Heilfürsorge nach den Vorschriften des SG (Soldatengesetz), BBesG (Bundesbesoldungsgesetz) und den Bestimmungen der einschlägigen VwV (Allgemeine Verwaltungsvorschriften) zu gewähren. Diese verweisen pauschal auf § 27 a SGB V und das Recht der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung). 
Wehrdienstfähigkeit:  Allerdings steht die truppenärztliche Versorgung unter dem Diktat der Herstellung der Wehrdienstfähigkeit. Die Heilfürsorge hat daher [...]

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Heilfürsorge Soldaten – keine Leistung für ICSI :

Für eine künstliche Befruchtung mittels ICSI-Behandlung wollte das Bundesverwaltungsgericht (damals) keine Leistung im Rahmen der Heilfürsorge für Soldaten gewähren, weil diese Behandlungsmethode (ICSI-Behandlung) noch nicht sicher genug sei

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Heilfürsorge Soldaten – wieder keine Leistung für ICSI:

Ebenso wie zuvor das BVerwG (siehe vorstehendes Urteil) urteilte ein halbes Jahr später der VGH Mannheim (4 S 848/01, Urteil vom 24.10.2001), obwohl zu diesem Zeitpunkt die gegenteilige Rechtssprechung des BSG..

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