Verursacherprinzip in der PKV – Sterilitätsursachen bei beiden Partnern: oft Beweisprobleme!

Bei “gemischten Sterilitätsursachen” des Paares (beide Partner sind jeweils fortpflanzungsbiologisch nicht völlig gesund) ergeben sich sehr oft Probleme aus dem Verursacherprinzip. Für die Versicherer ist diese Konstellation mitunter ein willkommener Anlass, ihre eigene Eintrittspflicht

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Verursacherprinzip in der PKV – Sterilitätsursachen allein bei einem Partner des Paares:

In der PKV gilt das sogenannte Verursacherprinzip (anders als bei der GKV = gesetzliche Krankenkassen!). Das bedeutet, dass die PKV die Behandlungskosten nur dann und in dem Umfang übernimmt, wie sie durch eine Sterilitätsursache der bei ihr versicherten Person verursacht

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Verursacherprinzip in der PKV – idiopathische Sterilität ein Versicherungsfall?

Bei einer Frau konnte die konkrete Ursache ihrer Sterilität nicht gefunden werden. Das Gericht ging aber davon aus, dass sie an Sterilität litt. Dies sei ein Fall idiopathischer Sterilität und begründe nach Ansicht des OLG Nürnberg die Leistungspflicht der PKV.

Anmerkung: Diese schon etwas ältere und von den Versicherungen seither heftig bestrittene Rechtsauffassung hat jüngst das LG Oldenburg in einem von unserer Kanzlei für eine Münchner Patientin

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2. Kind / weiterer Kinderwunsch mittels IVF-Behandlung:

Seine bisherige Rechtssprechung (2. Kind, Urteil vom 21.09.2005) hat der BGH in einem ebenfalls von unserer Kanzlei geführten Prozess konsequent fortgesetzt (Urteil vom 13.09.2006, IV ZR 133/05). Demnach darf Eltern von 2 Kindern der Versicherungsanspruch auf Sterilitätsbehandlung mit dem Ziel für ein 3. Kind nicht versagt werden.

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GKV / Abstimmungsprobleme mit PKV + Systemlücke – keine volle Kostenübernahme durch Krankenkasse, wenn der (gesunde) Ehepartner privat versichert ist (BSG)!

Im Kassenrecht (GKV) gilt grundsätzlich gemäß § 27 a SGB V das Behandlungsprinzip…Das passt zusammen, wenn beide Ehepartner Mitglied in der GKV sind. Dann kann auch keine Leistungslücke im System auftreten.

Anders ist es aber bei einem “gemsicht versicherten” Ehepaar. Der Versicherungsfall in der PKV (privaten Krankenversicherung)

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