NRW – keine Beihilfe für heterologe Insemination trotz langjähriger Lebensgemeinschaft:
Das OVG Münster (zuständig für NRW) vertritt in dieser Frage derzeit die gleiche Rechtsauffassung wie der Bay. VGH München. Es lehnt also Beihilfe zur Kinderwunschbehandlung für ein nicht verheiratetes Paar ab.
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