ICSI – auch bei niedriger Spermienkonzentration strenge Grenzwerte der Richtlinien doch rechtmäßig (BSG 21.06.2011):

IVF und auch Zusatzmaßnahmen der ICSI-Behandlung sind grundsätzlich Kassenleistung. Das Nähere regelte der Gesetzgeber in § 27 a SGB V;.. Richtlinien § 92 SGB V.. Gemeinsamer Bundesausschuss.. Grenzwerte für Spermiogramme bei ICSI rechtmäßig ..

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Geschrieben in > bei Krankenkassen

Erfolgsaussichten IVF / ICSI bei 58jährigem Mann – Abgrenzung Alter / Krankheit:

Das LG Dortmund gewährte auch einem 58jährigen Mann eine IVF- und ICSI-Behandlung (3 Behandlungszyklen),

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Geschrieben in > bei Privatversicherung

Behandlungskosten einer IVF/ICSI-Behandlung (männliche Sterilitätsursache) sind außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG – auch bei ungünstigen Erfolgsaussichten der Behandlung:

Auch bei Vorliegen eines männlichen Sterilitätsleidens sind Kosten der künstlichen Befruchtung als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG… auch dann, wenn die Erfolgsaussichten für die Behandlung nach der IVF-Altersstatistik (IVF-Register) nicht mehr günstig sind und daher die Versicherung eine Kostenübernahme abgeleht hatte.

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Geschrieben in > Steuerrecht, absetzbar

Soldaten und Soldatinnen, Polizisten beim Bundesgrenzschutz:

Freie Heilfürsorge:  Soldaten und Polizisten im Bundesgrenzschutz ist freie Heilfürsorge nach den Vorschriften des SG (Soldatengesetz), BBesG (Bundesbesoldungsgesetz) und den Bestimmungen der einschlägigen VwV (Allgemeine Verwaltungsvorschriften) zu gewähren. Diese verweisen pauschal auf § 27 a SGB V und das Recht der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung). 
Wehrdienstfähigkeit:  Allerdings steht die truppenärztliche Versorgung unter dem Diktat der Herstellung der Wehrdienstfähigkeit. Die Heilfürsorge hat daher [...]

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Geschrieben in > aktuelle Rechtslage

Beihilfe des Bundes, der Länder:

Für Beamte des Bundes und der Länder finden sich die Rechtsgrundlagen im jeweiligen Beamtenrecht und Beihilferecht des Bundes bzw. des jeweiligen Landes. Im Ergebnis gilt -meist- Kassenrecht!
Die jeweilige BhV (Beihilfeverordnung) verweist idR auf § 27 a SGB V und übernimmt damit gesetzlich die Regelungen aus dem Kassenrecht. Insoweit werden Beamte wie Kassenpatienten behandelt; es gilt unsere Darstellung [...]

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Geschrieben in > aktuelle Rechtslage

Verursacherprinzip in der PKV – Sterilitätsursachen allein bei einem Partner des Paares:

In der PKV gilt das sogenannte Verursacherprinzip (anders als bei der GKV = gesetzliche Krankenkassen!). Das bedeutet, dass die PKV die Behandlungskosten nur dann und in dem Umfang übernimmt, wie sie durch eine Sterilitätsursache der bei ihr versicherten Person verursacht

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Geschrieben in > bei Privatversicherung

Beihilfe Bund ungleich Beihilfe Hessen – Leistungslücke ist hinzunehmen (BVerwG):

Da die Beihilfesysteme von Bund und Ländern bei der Kostenübernahme für künstliche Befruchtung und andere Sterilitätsbehandlungen – leider – derzeit nicht einheitlich sind, kann eine Leistungslücke für Paare mit unterschiedlichen Dienstherren entstehen… Mehrheitlich knüpfen die Beihilfesysteme an § 27 a SGB V und das in der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) geltende Behandlungs- oder Körperprinzip an, so auch das Beihilferecht des Bundes, §§ 6, 13 BhV

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Geschrieben in > öffentlicher Dienst

Heilfürsorge Soldaten – keine Leistung für ICSI :

Für eine künstliche Befruchtung mittels ICSI-Behandlung wollte das Bundesverwaltungsgericht (damals) keine Leistung im Rahmen der Heilfürsorge für Soldaten gewähren, weil diese Behandlungsmethode (ICSI-Behandlung) noch nicht sicher genug sei

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Geschrieben in > öffentlicher Dienst

Heilfürsorge Soldaten – wieder keine Leistung für ICSI:

Ebenso wie zuvor das BVerwG (siehe vorstehendes Urteil) urteilte ein halbes Jahr später der VGH Mannheim (4 S 848/01, Urteil vom 24.10.2001), obwohl zu diesem Zeitpunkt die gegenteilige Rechtssprechung des BSG..

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Geschrieben in > öffentlicher Dienst

ICSI-Behandlung und weiterer Kinderwunsch sind Kassenleistungen (BSG-Urteil 2001):

Nach dem Urteil des BSG aus dem Jahre 2001 ist die ICSI-Behandlung eine Kassenleistung gemäß § 27 a SGB V, selbst wenn die Richtlinien zur künstlichen Befruchtung gemäß § 92 SGB V in der damaligen fassung die ICSI-Variante……Das BSG entschied darüber hinaus, dass die Sterilitätsbehandlung als Kassenleistung auch für einen weiteren Kinderwunsch (2. oder weiteres Kind) eröffnet und nicht auf das einmalige Erzielen einer Schwangerschaft (Geburt)

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Geschrieben in > bei Krankenkassen

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