Verursacherprinzip in der PKV – idiopathische Sterilität ein Versicherungsfall?
Bei einer Frau konnte die konkrete Ursache ihrer Sterilität nicht gefunden werden. Das Gericht ging aber davon aus, dass sie an Sterilität litt. Dies sei ein Fall idiopathischer Sterilität und begründe nach Ansicht des OLG Nürnberg die Leistungspflicht der PKV.
Anmerkung: Diese schon etwas ältere und von den Versicherungen seither heftig bestrittene Rechtsauffassung hat jüngst das LG Oldenburg in einem von unserer Kanzlei für eine Münchner Patientin
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