gemischt versichertes Paar – Wahlrecht bei sich überschneidenden Leistungen PKV / GKV
Bei einem gemischt versicherten Paar (1 Partner GKV, der andere PKV) können einerseits Leistungslücken auftreten (vgl. weiteren Artikel auf dieser Seite), andererseits aber auch sich überschneidene, “doppelte” Leistungsanspüche gegen PKV und GKV – je nach Konstellation der Versicherungsverhältnisse und Verteilung der Sterilitätsbefunde innerhalb des Paares.
Mit der 2. Variante (“doppelte” Ansprüche) aus Sicht der GKV befasst sich das Urteil des BSG….
Den ganzen Beitrag lesen ->
