PID ist nun endlich in BRD gesetzlich geregelt – in Ausnahmefällen zulässig: § 3 a ESchG

PID (Präimplantationsdiagnostik) ist nun endlich mit dem PräimpG (Präimplantationsdiagnostikgesetz) in der BRD gesetzlich geregelt (BGBl I 2011, 2228).  Anstoß war das BGH-Urteil vom 06.07.2010, das einen Berliner Arzt nach dessen Selbstanzeige vom strafrechtlichen Vorwurf eines Verstoßes gegen das ESchG (Embryonenschutzgesetz) freisprach. Damit tritt Rechtssicherheit für die – wenigen – betroffenen Elternpaare ein und ist künftig [...]

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BGH 06.07.2010: PID bei genetischen Risiken nicht strafbar – Präimplantationsdiagnostik verstößt in diesen Fällen nicht gegen ESchG! Jetzt neu: § 3a ESchG!

Mit einem seit langem strittigen Problem der Reproduktionsmedizin hatte sich der BGH im Rahmen eines Strafverfahrens auseinander zu setzen. Es ging um die Frage, ob im Zusammenhang mit IVF (künstlicher Befruchtung) Maßnahmen zur PID (Präimplantationsdiagnostik) bei Vorliegen elterlicher Genrisken zulässig sind oder gegen das ESchG (Embryonenschutzgesetz) verstoßen…..Der BGH hat bei genetischer Indikationslage keine Bedenken gegen PID….

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IVF + PKD (Polkörperdiagnostik): erlaubt, aber dennoch keine Kassenleistung nach § 27 a SGB V (Stand vor BGH-Urteil vom 06.07.2010) :

Von PID (Präimplantationsdiagnostik) ist PKD (Polkörperdiagnostik) zu unterscheiden. Im Prinzip geht es um das gleiche: die genetische Untersuchung, ob Gendefekte und daraus resultierend schwerste Folgen…. Dennoch ist PKD (Polkörperdiagnostik) derzeit nach Ansicht des Bay. LSG (Urteil vom 18.04.2007) keine Kassenleistung. Denn es fehle derzeit an der Anspruchsgrundlage für diese Leistung. PKD sei zwar aus medizinischer Sicht sinnvoll…..

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Geschrieben in > bei Krankenkassen

IVF + PID (Präimplantationsdiagnostik) im Ausland – z.Z. keine deutsche Kassenleistung (Urteile aus 2007):

Eine Kombination Inlands-IFV + Auslands-PID führt aber dennoch nicht zur Kassenleistung (Urteile SG Berlin vom 23.03.2007 und Hessisches LSG vom 30.01.2007). Zwar ist Kassenpatienten eine Behandlung im Ausland nicht grundsätzlich verwehrt. Es bleibt aber auch in diesem Fall bei der Gültigkeit des nationalen, hier deutschen Leistungsrechts

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Geschrieben in > bei Krankenkassen

Die verschiedenen Rechtsbereiche – Überblick

Es gibt nicht die Krankenversicherung sondern verschiedene Versicherungsarten: …. Entsprechend muss bei den Rechtsgrundlagen für das Leistungsrecht der IVF-Behandlung zwischen den unterschiedlichen Versicherungsbereichen differenziert werden:

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Geschrieben in > aktuelle Rechtslage

Zahl der Eizellen – Mehrfachberechnung GOÄ Nr. 1114 und 4873:

Die Behandler rechneten die einschlägigen Gebührenziffern 1114 und 4873 GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) 12 Mal ab….. LG München I…Die Praxis der meisten Versicherer in der PKV geht dahin, generell die Kostenerstattung auf Behandlungsmaßnahmen an höchstens 5 (od.6) Eizellen zu beschränken… Ohne Bewertung der individuellen Behandlungsumstände ist diese Begrenzung jedoch nicht zulässig.

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Geschrieben in > bei Privatversicherung

Heterologe IVF-Behandlung I – Eizellspende ist keine Kassenleistung:

Eine solche heterologe IVF-Behandlung (die Eizellen und Samenzellen stammen nicht vom gleichen Ehepaar; eine dritte Person ist als Spender beteiligt) ist im Gegensatz zur homologen IVF-Behandlung keine Kassenleistung, § 27 a Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB V (BSG 3 RK24/89,….Von der heterologen Behandlung im engeren Sinn (Verwendung von Samen- oder Eizellen einer dritten Person außerhalb des Paares) ist die Sterilitätsbehandlung unter ausschließlicher Verwendung eigener Keimzellen eines Paares, das “lediglich” nicht verheiratet ist, zu unterscheiden..

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Geschrieben in > bei Krankenkassen

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