Behandlungskosten einer IVF/ICSI-Behandlung (männliche Sterilitätsursache) sind außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG – auch bei ungünstigen Erfolgsaussichten der Behandlung:
Auch bei Vorliegen eines männlichen Sterilitätsleidens sind Kosten der künstlichen Befruchtung als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG… auch dann, wenn die Erfolgsaussichten für die Behandlung nach der IVF-Altersstatistik (IVF-Register) nicht mehr günstig sind und daher die Versicherung eine Kostenübernahme abgeleht hatte.
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