Behandlungskosten einer IVF/ICSI-Behandlung (männliche Sterilitätsursache) sind außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG – auch bei ungünstigen Erfolgsaussichten der Behandlung:

Auch bei Vorliegen eines männlichen Sterilitätsleidens sind Kosten der künstlichen Befruchtung als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG… auch dann, wenn die Erfolgsaussichten für die Behandlung nach der IVF-Altersstatistik (IVF-Register) nicht mehr günstig sind und daher die Versicherung eine Kostenübernahme abgeleht hatte.

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Geschrieben in > Steuerrecht, absetzbar

IVF als Versicherungsfall PKV – erforderliche Erfolgsaussichten, IVF-Register

IVF als Versicherungsfall in der PKV anerkannt. Es wird aber verlangt, dass die Behandlung ausreichende Erfolgsaussichten haben muss. Das präzisierte der BGH mit Urteil vom 21.09.2005 (IV ZR 113/04) anlässlich eines von unserer Kanzlei beim LG München I und OLG München geführten Prozesses:

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Geschrieben in > bei Privatversicherung

15 % Erfolgsaussichten – aktuelles IVF-Register, keine absolute Grenze für AMH-Wert:

hinreichende Erfolgsaussichten für die künstliche Befruchtung. Er sieht für eine Erfolg versprechende IVF-Behandlung den maßgeblichen Grenzwert bei 15 %… LG München I weitere Feststellungen..(1) maßgeblich ist das aktuelle IVF-Register zum Zeitpunkt der jeweiligen Behandlung; (2): der sogenannte AMH-Wert (Anti-Müller-Hormon-Wert) ist in diesem Zusammenhang ein guter aber kein absoluter Indikator!

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Geschrieben in > bei Privatversicherung

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