Beamte / Beihilfe des Bundes bzw. der Länder:
Die Krankenversicherung der Beamten ist im Beihilferecht (des Bundes bzw. der einzelnen Länder) geregelt. Die Beihilfevorschriften lehnen sich meist an § 27 a SGB V, also an das Recht für die GKV (gesetzliche Krankenversicherung, Kassenpatienten) an – aber Vorsicht: das gilt nicht überall!
Soweit im Beihilferecht § 27 a SGB V gilt (das ist meist, aber nicht [...]

