BGH zur männlichen Subfertilität als Krankheit – Beweisanforderungen

Der BGH hat am Ende der Klage unseres Mandanten in vollem Umfang stattgegeben:…… Zur Bejahung des Versicherungsfalles genüge es, wenn das Vorliegen einer körperlichen Anomalie (hier wiederholt schlechte Spermiequalität, belegt durch Spermiogramme), die die Zeugungsfähigkeit …..

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Geschrieben in > bei Privatversicherung

IVF als Versicherungsfall PKV – erforderliche Erfolgsaussichten, IVF-Register

IVF als Versicherungsfall in der PKV anerkannt. Es wird aber verlangt, dass die Behandlung ausreichende Erfolgsaussichten haben muss. Das präzisierte der BGH mit Urteil vom 21.09.2005 (IV ZR 113/04) anlässlich eines von unserer Kanzlei beim LG München I und OLG München geführten Prozesses:

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Geschrieben in > bei Privatversicherung

Privatpatienten / PKV (Private Krankenversicherung):

Die neuen Behandlungsmethoden der modernen Reproduktionsmedizin waren für die Gerichte Neuland.
Mit der zutreffenden rechtlichen Einordnung hatten die Gerichte anfangs erhebliche Probleme. Sie lehnten nämlich die IVF als Heilbehandlung einer Krankheit und somit als Versicherungsfall in der PKV ab -gegen jede “medizinische Vernunft”. So wurde IVF von den Medizinern zwar erfolgreich praktiziert, die Kostenübernahme für die Heilmethode von den Gerichten aber [...]

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Geschrieben in > Rechtshistorie, Trends

Private Krankenversicherung (PKV):

Die Rechtsgrundlagen für den Versicherungsfall im privaten Krankenversicherungsrecht ergeben sich aus dem VVG (Versicherungsvertragsgesetz) und den jeweiligen AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) der Versicherung. Diese bestehen meist aus Teil I (entspricht oft den Musterbedingungen MB/KK) und Teil II (Tarife). Die Tarifbedingungen können, müssen aber nicht, spezielle Regelungen zu einzelnen Versicherungsfällen, z.B. zur künstlichen Befruchtung, enthalten.
Neuerdings bauen einige Versicherer [...]

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Geschrieben in > aktuelle Rechtslage

Verursacherprinzip in der PKV – Sterilitätsursachen bei beiden Partnern: oft Beweisprobleme!

Bei “gemischten Sterilitätsursachen” des Paares (beide Partner sind jeweils fortpflanzungsbiologisch nicht völlig gesund) ergeben sich sehr oft Probleme aus dem Verursacherprinzip. Für die Versicherer ist diese Konstellation mitunter ein willkommener Anlass, ihre eigene Eintrittspflicht

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Geschrieben in > bei Privatversicherung

Verursacherprinzip in der PKV – Sterilitätsursachen allein bei einem Partner des Paares:

In der PKV gilt das sogenannte Verursacherprinzip (anders als bei der GKV = gesetzliche Krankenkassen!). Das bedeutet, dass die PKV die Behandlungskosten nur dann und in dem Umfang übernimmt, wie sie durch eine Sterilitätsursache der bei ihr versicherten Person verursacht

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Geschrieben in > bei Privatversicherung

IVF als Versicherungsfall in der PKV – die beiden ersten BGH-Urteile (1986 und 1987)

1986 hat der BGH erstmals über die IVF-Behandlung entschieden… Schon im nächsten Jahr, also 1987, folgte das 2. Urteil des BGH zur IVF,..

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Geschrieben in > bei Privatversicherung

Verursacherprinzip in der PKV – idiopathische Sterilität ein Versicherungsfall?

Bei einer Frau konnte die konkrete Ursache ihrer Sterilität nicht gefunden werden. Das Gericht ging aber davon aus, dass sie an Sterilität litt. Dies sei ein Fall idiopathischer Sterilität und begründe nach Ansicht des OLG Nürnberg die Leistungspflicht der PKV.

Anmerkung: Diese schon etwas ältere und von den Versicherungen seither heftig bestrittene Rechtsauffassung hat jüngst das LG Oldenburg in einem von unserer Kanzlei für eine Münchner Patientin

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Geschrieben in > bei Privatversicherung

Nicht verheiratetes Paar – Kostenerstattung für IVF-Behandlung (noch strittig):

Das LG Köln wies die Klage auf Kostenerstattung für eine IVF- und ICSI– Behandlung (künstliche Befruchtung) eines unfruchtbaren Mannes ab, weil das (heterosexuelle) Paar nicht verheiratet war… Das LG Dortmund und LG Berlin aber gegenteilig.. LG München I sind, wie wir in mehreren von unserer Kanzlei geführten Prozessen feststellen konnten, dieser Auffassung.

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Geschrieben in > bei Privatversicherung

2. Kind / weiterer Kinderwunsch mittels IVF-Behandlung:

Seine bisherige Rechtssprechung (2. Kind, Urteil vom 21.09.2005) hat der BGH in einem ebenfalls von unserer Kanzlei geführten Prozess konsequent fortgesetzt (Urteil vom 13.09.2006, IV ZR 133/05). Demnach darf Eltern von 2 Kindern der Versicherungsanspruch auf Sterilitätsbehandlung mit dem Ziel für ein 3. Kind nicht versagt werden.

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Geschrieben in > bei Privatversicherung

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