IVF als Versicherungsfall PKV – erforderliche Erfolgsaussichten, IVF-Register
Seit den grundlegenden BGH-Urteilen von 1986 + 1987 (vgl. Artikel auf dieser Seite) ist die IVF als Versicherungsfall in der PKV anerkannt. Es wird aber verlangt, dass die Behandlung ausreichende Erfolgsaussichten hat. Das präzisierte der BGH mit Urteil vom 21.09.2005 (IV ZR 113/04) anlässlich eines von unserer Kanzlei beim LG München I und OLG München geführten Prozesses:
Im 1. Schritt ist -ausgehend vom Alter der Frau- die durchschnittliche statistische Erfolgsquote der jeweiligen Altersgruppe aus dem IVF-Register zu ermitteln. Im 2. Schritt sind dann die individuellen Gegebenheiten zu prüfen. Dies hat durch einen Sachverständigen zu erfolgen. Ein Wert von 15 % muss erreicht werden (Urteil S. 10ff.).
In dem konkreten Fall ging es um eine 1960 geborene Frau und 2 durchgeführte Behandlungen im Nov. 2000 und Juni 2002 sowie noch weitere, später geplante. Nach dem (damaligen) IVF-Register korrespondierte die 15 % Grenze mit einem Lebensalter 40 Jahre (Frau). Für beide Behandlungen (2000 + 2002) sah der BGH unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse bei unserer Mandantin ausreichende Erfolgsaussichten.

