Nicht verheiratetes Paar – Kostenerstattung für IVF-Behandlung (noch strittig):

Das LG Köln wies die Klage auf Kostenerstattung für eine IVF- und ICSI– Behandlung (künstliche Befruchtung) eines unfruchtbaren Mannes ab, weil das (heterosexuelle) Paar nicht verheiratet war… Das LG Dortmund und LG Berlin aber gegenteilig.. LG München I sind, wie wir in mehreren von unserer Kanzlei geführten Prozessen feststellen konnten, dieser Auffassung.

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Keine Kostenübernahme für IFV nach vorangegangener “freiwilliger” Tubensterilisation:

Aus Gründen der Empfängnisverhütung (Unverträglichkeit von Kontrazeptiva) hatte eine Frau eine Tubensterilisation vornehmen lassen. Später entstand Kinderwunsch. Die IVF-Behandlung zur Behebung der weiblichen Unfruchtbarkeit.. in diesem Fall kein Versicherungsfall..

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2. Kind / weiterer Kinderwunsch mittels IVF-Behandlung:

Seine bisherige Rechtssprechung (2. Kind, Urteil vom 21.09.2005) hat der BGH in einem ebenfalls von unserer Kanzlei geführten Prozess konsequent fortgesetzt (Urteil vom 13.09.2006, IV ZR 133/05). Demnach darf Eltern von 2 Kindern der Versicherungsanspruch auf Sterilitätsbehandlung mit dem Ziel für ein 3. Kind nicht versagt werden.

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15 % Erfolgsaussichten – aktuelles IVF-Register, keine absolute Grenze für AMH-Wert:

hinreichende Erfolgsaussichten für die künstliche Befruchtung. Er sieht für eine Erfolg versprechende IVF-Behandlung den maßgeblichen Grenzwert bei 15 %… LG München I weitere Feststellungen..(1) maßgeblich ist das aktuelle IVF-Register zum Zeitpunkt der jeweiligen Behandlung; (2): der sogenannte AMH-Wert (Anti-Müller-Hormon-Wert) ist in diesem Zusammenhang ein guter aber kein absoluter Indikator!

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pauschale oder generelle Beschränkung bei der Zahl der Eizellen in der Kostenerstattung ist unzulässig – Mehrfachberechnung GOÄ Nr. 1114 und 4873:

Die Behandler rechneten die einschlägigen Gebührenziffern 1114 und 4873 GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) 12 Mal ab….. LG München I…Die Praxis der meisten Versicherer in der PKV geht dahin, generell die Kostenerstattung auf Behandlungsmaßnahmen an höchstens 5 (od.6) Eizellen zu beschränken… Ohne Bewertung der individuellen Behandlungsumstände ist diese Begrenzung jedoch nicht zulässig.

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Erstattung der Kosten für Kroyokonservierung bei IVF:

Ob und vor allem in welchem Umfang die Kosten für die Kryokonservierung im Zusammenhang mit IVF-Behandlungen erstattungspflichtig sind,

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