GKV / Abstimmungsprobleme mit PKV + Systemlücke – keine volle Kostenübernahme durch Krankenkasse, wenn der (gesunde) Ehepartner privat versichert ist (BSG)!
Im Kassenrecht (GKV) gilt grundsätzlich gemäß § 27 a SGB V das Behandlungsprinzip…Das passt zusammen, wenn beide Ehepartner Mitglied in der GKV sind. Dann kann auch keine Leistungslücke im System auftreten.
Anders ist es aber bei einem “gemsicht versicherten” Ehepaar. Der Versicherungsfall in der PKV (privaten Krankenversicherung)
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