Bayern – Kosten der IFV nicht beihilfefähig bei ‘nur verlobtem’ Paar:

Nach dieser etwas älteren Entscheidung des Bay. VGH München (Bay. Verwaltungsgerichtshof) sind die Kosten einer IVF-Behandlung nicht beihilfefähig, wenn das betroffene Paar nur verlobt, aber (noch) nicht verheirate

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Baden-Württemberg – Kosten der IVF auch bei nicht verheiratetem Paar beihilfefähig:

Gegenteilig zum VGH München (zuständig für Bayern) entschied das höchste Verwaltungsgericht Baden-Württembergs und gewährte auch einem unverheirateten Paar Beihilfe für IVF- und ICSI-Behandlung

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NRW – keine Beihilfe für heterologe Insemination trotz langjähriger Lebensgemeinschaft:

Das OVG Münster (zuständig für NRW) vertritt in dieser Frage derzeit die gleiche Rechtsauffassung wie der Bay. VGH München. Es lehnt also Beihilfe zur Kinderwunschbehandlung für ein nicht verheiratetes Paar ab.

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Beihilfe beschränkt auf 4 x IVF (Behandlung 1996):

Die Orientierung des Beihilferechts an § 27 a SGB V (Leistungsumfang im Kassenrecht) führe zu dieser Beschränkung.

Anmerkung: Das Beihilferecht ist nicht in allen Bundesländern einheitlich!

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Beihilferecht – Übernahme der kassenrechtlichen Höchstaltersgrenzen zulässig

Im Kassenrecht (gültig für Kassenpatienten) sieht § 27 a SGB V Höchstaltersgrenzen für die Kinderwunschbehandlung vor. Die inhaltsgleiche Übernahme dieser Regelung für (bayerische) Beamte

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Beihilfe Bund ungleich Beihilfe Hessen – Leistungslücke ist hinzunehmen (BVerwG):

Da die Beihilfesysteme von Bund und Ländern bei der Kostenübernahme für künstliche Befruchtung und andere Sterilitätsbehandlungen – leider – derzeit nicht einheitlich sind, kann eine Leistungslücke für Paare mit unterschiedlichen Dienstherren entstehen… Mehrheitlich knüpfen die Beihilfesysteme an § 27 a SGB V und das in der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) geltende Behandlungs- oder Körperprinzip an, so auch das Beihilferecht des Bundes, §§ 6, 13 BhV

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Heilfürsorge Soldaten – keine Leistung für ICSI :

Für eine künstliche Befruchtung mittels ICSI-Behandlung wollte das Bundesverwaltungsgericht (damals) keine Leistung im Rahmen der Heilfürsorge für Soldaten gewähren, weil diese Behandlungsmethode (ICSI-Behandlung) noch nicht sicher genug sei

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Heilfürsorge Soldaten – wieder keine Leistung für ICSI:

Ebenso wie zuvor das BVerwG (siehe vorstehendes Urteil) urteilte ein halbes Jahr später der VGH Mannheim (4 S 848/01, Urteil vom 24.10.2001), obwohl zu diesem Zeitpunkt die gegenteilige Rechtssprechung des BSG..

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Heilfürsorge Soldaten – aber Leistung für IVF bei Soldatin (Urteil 2003):

Nach diesem Urteil des BVerwG (2 C 38/02, 27.11.2003) steht einer verheirateten Soldatin Heilfürsorge des Bundes für eine IVF-Behandlung zu. Die Soldatin war an einem Sterilitätsleiden erkrankt. Die truppenärztliche Versorgung der Soldaten Deutschlands beschränke sich demnach nicht nur auf die Wiederherstellung der Wehrdienstfähigkeit, sondern

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Kryokosten für Sperma – ausnahmsweise (als Nebenleistung) beihilfefähig:

Eine Ausnahme lässt das BVerwG dann zu, wenn die Gewinnung und das Einfrieren von Spermien lediglich eine Nebenleistung zu einer anderen ärztlichen Behandlung ist. Hier wurde ein 25jähriger Mann wegen einer Krebserkrankung behandelt. Ihm wurden zuerst Lymphknoten….

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