IVF und Leistungsrecht – Rechtshistorie, Trends

Anfangs musste die rechtliche Anerkennung der IFV-Behandlung als Versicherungs- bzw. Leistungsfall erst grundsätzlich erkämpft werden. Die neue medizinische Methode wurde nämlich von GKV und PKV als Leistungsfall abgelehnt – ein häufiges Phänomen,

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Privatpatienten / PKV (Private Krankenversicherung):

Die neuen Behandlungsmethoden der modernen Reproduktionsmedizin waren für die Gerichte Neuland.
Mit der zutreffenden rechtlichen Einordnung hatten die Gerichte anfangs erhebliche Probleme. Sie lehnten nämlich die IVF als Heilbehandlung einer Krankheit und somit als Versicherungsfall in der PKV ab -gegen jede “medizinische Vernunft”. So wurde IVF von den Medizinern zwar erfolgreich praktiziert, die Kostenübernahme für die Heilmethode von den Gerichten aber [...]

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Kassenpatienten / GKV (gesetzliche Krankenversicherung):

Auch die Sozialgerichte lehnten anfangs mehrheitlich die IVF-Behandlung als Leistungsfall in der GKV ab (gesetzliche Regelungen für die IVF existierten noch nicht).
Positiv, für IVF,  entschied aber das Sozialgerichts Gelsenkirchen (Urteil vom 08.09.1983, S 17 Kr 25/83). Das BSG entschied dann am 12.11.1985, 3 RK 48/83, dass die IVF im Prinzip Kassenleistung ist (dort wurde die Klage [...]

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Beamte / Beihilfe des Bundes bzw. der Länder:

Die Krankenversicherung der Beamten ist im Beihilferecht (des Bundes bzw. der einzelnen Länder) geregelt. Die Beihilfevorschriften lehnen sich meist an § 27 a SGB V, also an das Recht für die GKV (gesetzliche Krankenversicherung, Kassenpatienten) an – aber Vorsicht: das gilt nicht überall!
Soweit im Beihilferecht § 27 a SGB V gilt (das ist meist, aber nicht [...]

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