Monthly Archives: März 2014

2403, 2014

Zusammentreffen weiblicher Krankheit mit früherer Sterilisation des Mannes: PKV der Frau muss IVF-Kostenteil tragen

By |März 24th, 2014|PKV Privatversicherung, Urteile zu IVF Kosten|0 Comments

Wenn weibliche und männliche Krankheitsursachen für die Paarsterilität zusammen kommen, dann können u.U. 2 getrennte Versicherungsfälle – aus männlicher Ursache und aus weiblicher Ursache – entstehen. In einem vom LG München I entschiedenen Fall kam die Besonderheit hinzu, dass die männliche Sterililität durch eine frühere Sterilisation (in 1. Ehe) verursacht war. Deswegen wollte die PKV der Frau keine Kosten der Kinderwunschbehandlung (2. Ehe) tragen. Vor dem Landgericht München obsiegte unsere Mandantin.

Sachverhalt:

Der Mann hatte sich in 1. Ehe sterilisieren (Vasektomie) lassen, nachdem ein behindertes Kind zur Welt kam.  Später ging er eine neue Ehe ein und wünschte sich ein weiteres Kind. In Folge der früheren, „freiwilligen“ Sterilisation war er aber zeugungsunfähig.  Zur Überwindung seiner Infertilität war eine IVF/ICSI – Behandlung mit TESE (operative Spermienentnahme) nötig. Neben dieser männlichen Ursache lag auch noch eine weibliche Ursache für die Paarsterilität vor, nämlich

2003, 2014

AMH und Fertilität II (weibliche Indikation) – trotz geringem AMH-Wert muss PKV weitere IVF-Behandlungen zahlen

By |März 20th, 2014|PKV Privatversicherung, Urteile zu IVF Kosten|0 Comments

Gerne greifen die Versicherer isoliert einen geringen AMH-Wert aus den weiblichen Befunden heraus und wollen daraus die Bewertung ableiten, dass für die IVF-Behandlung deswegen keine günstige Erfolgsprognose (mehr) bestehe und sie daher für die Kosten der künstlichen Befruchtung nicht eintrittspflichtig sind. – Diese isolierte Betrachtung ist aber nicht zulässig und genügt weder den medizinischen noch den rechtlichen Vorgaben!

Der nachfolgende Fall betrifft eine IVF-Behandlung wegen weiblicher Krankheitsursachen (weibliche Indikation). Gleiches gilt aber auch im Falle einer IVF/ICSI-Behandlung bei männlicher Indikation (siehe dazu Artikel „AMH + Fertilität I“).

Sachverhalt:

In diesem Fall litt unsere Mandantin (geb. 1978) an einer Endometriose; der AMH-Wert war altersuntypisch sehr niedrig. Ihre PKV hatte noch die Kosten der 1. IVF-Behandlung (2012) getragen; dort waren nur relativ wenige Eizellen (3 punktiert, 2 befruchtet + transferiert) gewonnen worden. Deswegen bestritt die PKV für die weitere Behandlung (ab 2013)