IVF + PKD (Polkörperdiagnostik): erlaubt, aber dennoch keine Kassenleistung nach § 27 a SGB V (Stand vor BGH-Urteil vom 06.07.2010) :
Von PID (Präimplantationsdiagnostik) ist PKD (Polkörperdiagnostik) zu unterscheiden. Im Prinzip geht es um das gleiche: die genetische Untersuchung, ob Gendefekte und daraus resultierend schwerste Folgen…. Dennoch ist PKD (Polkörperdiagnostik) derzeit nach Ansicht des Bay. LSG (Urteil vom 18.04.2007) keine Kassenleistung. Denn es fehle derzeit an der Anspruchsgrundlage für diese Leistung. PKD sei zwar aus medizinischer Sicht sinnvoll…..
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